Sprechstundenbedarf

Wir rechnen Ihre Rezepte über das Rechenzentrum RZH ab.
(Rechenzentrum für Heilberufe GmbH)

Als Sprechstundenbedarf gelten Arzneimittel, Verbandmittel, Materielien, Gegenstände und Stoffe, die ihrer Art nach bei mehr als einem Anspruchsberechtigten im Rahmen der vertagsärtztlichen Behandlung Verwendung finden oder bei Notfällen sowie im Zusammenhang mit einem ärztlichen Eingriff bei mehr als einem Anspruchsberechtigten zur Verfügung stehen müssen.

Eine Übersicht von abrechenbaren Sprechstundenbedarf finden Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung – Sachsen Anhalt